NEUE BLE FÖRDERUNG ENERGIEEFFIZIENZ

Ab sofort können entsprechende Förderanträge abgegeben werden.

Die aktuellsten Informationen zu dem Verfahren kann man am besten unter folgendem Link abrufen:

 https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Energieeffizienz/bundesprogramm_energieeffizienz_node.html

 

Die Eckpunkte haben wir aber einmal hier zusammengetragen:

 Fördermöglichkeiten:

Modul: CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

für Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw., sofern zur Deckung der Energieversorgung des Investitionsgutes überwiegend im Unternehmen regenerativ erzeugte Eigenenergie genutzt wird:

 

Zuschusshöhe:  40 % 
bzw. einmalig auf 1.200 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO (Fördereffizienz) begrenzt

Maßnahmen zur Energieeinsparung: 

·      von Bestandsanlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung, Belüftung, Fütterung, Beleuchtung, Melken, Schienengeführte Elektrifizierungsmaßnahmen und Bewässerung (Beregnungsanlagen sind ausgeschlossen), 

·      von Gebäuden durch thermische Dämmung und Isolierung;

 

Vorhaben, 

·      bei denen eine Verlagerung der landwirtschaftlichen Primärproduktion an einen klimaneutralen Standort vorgenommen werden soll

·      die im Sinne einer energetischen Optimierung am selben Standort abgerissen und wiederaufgebaut werden

 

Zuschusshöhe:  50 % 
bzw. einmalig 1.500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO (Fördereffizienz) begrenzt

Für Photovoltaik- und Windkraftanlagen 

·      zur Bereitstellung von erneuerbarem Strom zur Reduktion/zum Ersatz vom Stromnetzbezug oder Strom

 

Modul: Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen 20 % Zuschuss:

Neuanschaffungen in der Innenwirtschaft:

·      autonom arbeitenden Futterschieber und Spaltenbodenschieber

·      Um den technologieoffenen Ansatz zu unterstützen, können hier nicht benannte autonome Maschinen vor Antragstellung auf Fördermöglichkeit angefragt werden. 

Bedingung: 
Es müssen damit Maschinen mit fossile Energieträger ersetzt werden. 

Umrüstung/Neuanschaffung als Ersatz für Maschinen mit einem Verbrennungsmotor:  

·      Elektr./ biokraftstoffbetriebene Futtermischwagen 

·      Elektr./ biokraftstoffbetriebene Traktoren/Hoflader/Radlader/ Teleskoplader 

·      Um den technologieoffenen Ansatz zu unterstützen, können hier nicht benannte Landmaschinen vor Antragstellung auf Fördermöglichkeit angefragt werden. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind: 

·      Gabelstapler

·      Nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. PKW, (Leicht-)LKW, Quads, ATVs …) 

·      Autonom fahrende Landmaschinen und Feldroboter in der Außenwirtschaft (z.B. selbstfahrende Hackroboter usw.) 

·      Teilelektrifizierte Hybridlösungen, die Verbrennungsmotoren nutzen

 

Einzelmaßnahmen(Modernisierung) 30 % Zuschuss:

a)  Elektrische Motoren und Antriebe 

b)  Pumpen  

c)  Ventilatoren 

d)  Kompressoren

e)  Energiespeicher (neu)

§  Elektrische Energiespeicher inkl. notwendiger Nebeneinrichtungen  

§  Thermische Energiespeicher inkl. notwendiger Nebeneinrichtungen  

f)  Energieschirme 

g)  Festinstallierte Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern 

h)  Vorkühler in Milchkühlanlagen 

i)  Wärmetauscher

j)  Reifendruckregelanlagen 

 

Bei Fragen zu Ihrem individuellen Projekt rufen Sie uns gern an: 04277/1212,

 

dann prüfen wir kompetent, inwiefern das geplante Vorhaben in die Förderung passt und helfen die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.

Standortpin Dein Hofprojekt Team Thamm, landwirtschaftliche Beratung

THAMM GMBH & CO. KG

Scholer Weg 109

27252 Schwaförden

Telefonhörer Dein Hofprojekt Team Thamm, landwirtschaftliche Beratung

T 04277 1212

F 04277 1481

Briefumschlag Dein Hofprojekt Team Thamm, landwirtschaftliche Beratung

buero@dein-hofprojekt.de

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