Neben der vollständigen Begleitung neuer Projekte helfen wir gerne soweit wie möglich bei der Aktualisierung sowie Nachgenehmigung bereits erstellter Gebäude. Auch Umgenehmigungen z.B. wenn der alte Kuhstall zu einem Schweinestall umfunktioniert werden soll, begleiten wir gerne.
WIR BETREUEN SIE INSBESONDERE IN FOLGENDEN BEREICHEN:
Wenn Mitmenschen oder auch Ökosysteme von Ihren Vorhaben betroffen sein könnten, ist in der Regel eine Vorprognose oder auch ein Gutachten zu erstellen, das sich mit den durch die Änderungen verursachten Auswirkungen hinsichtlich Geruchs-, Ammoniak-, sowie ggf. Staub- und Keimbelastung befasst. Dieses erstellen wir gerne für Sie mithilfe von AUSTAL2000.
Bei der AFP-Förderung werden insbesondere landwirtschaftliche Betriebe gefördert, die sich an bestimmte Rahmenbedingungen bei Neuinvestitionen halten. Das sind z.B. in der Tierhaltung ein erhöhtes Wohl der Tiere durch mehr Platz, Funktionsbereiche, etc. und bei den weiteren Bereichen (Ackerbau, Lagerung von Feldfrüchten, etc.) steht die Einsparung von Ressourcen bzw. die Verminderung von schädlichen Umwelteinflüssen im Fokus.
DIE HÖHE DER ZUWENDUNGEN BETRÄGT:
Wir sind ihnen dabei behilflich zu überprüfen, inwiefern ihr Betrieb bei einer Neuinvestition Ansprüche auf eine solche Förderung hat und begleiten gerne den gesamten Antrag von den ersten Gesprächen bis hin zur Fertigstellung des Investitionsobjektes und Auszahlung der Förderung.
In diesem Programm konnten Unternehmen eine Förderung bekommen, wenn in die Sauenhaltung auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben vorbereitet werden sollte. Momentan laufen die Vorhaben noch, ein neuer Zeitplan ist nicht bekannt.
Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der europäischen und deutschen Energiepolitik. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) legte die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 ihre Effizienzstrategie vor.
Das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist ein Element zur Umsetzung der im NAPE aufgeführten Ziele und beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung des Energieeinsparpotentials. Für die Umsetzung stehen voraussichtlich finanzielle Mittel für die Jahre 2016 bis 2018 zur Verfügung.
Als zugelassene Sachverständige beraten wir Sie in allen Modernisierungsfragen innerhalb der Innenwirtschaft und erstellen auch die erforderlichen Gutachten.
Modernisierungen von Melk- und Kühltechnik, Lüftungstechnik, Getreide- und Mühlentechnik, Neubau von Kühlhallen, uvm.
Im Jahr 2020 wurden insbesondere folgende Produkte mit 35% Zuschuss und nur 5 Jahren Zweckbindungsfrist gefördert:
Güllebehälter, Gärrestbehälter, Behälterabdeckungen, Mistlagerplatten/-Hallen und Sensortechnik für effizientere Nährstoffausbringung (momentan ausgesetzt)
Mit Hilfe einer unvoreingenommenen Beurteilung Ihrer Betriebssituation durch uns als objektive Betrachter „von außen“ gelingt es Schwächen aufzudecken und Stärken zu erkennen. Nur so besteht die Möglichkeit Strategien und Ziele zu entwickeln und so mit effektiven Maßnahmen und ggf. auch durch das Beschreiten neuer Wege Potenziale für funktionierende Betriebe zu schaffen und Krisen vorzubauen bzw. diese zu überstehen.
Als Sachverständiger kann sich jeder bezeichnen. Damit wir in der Lage sind, ihnen qualifizierte, belastbare und zielführende Gutachten zur Verfügung zu stellen, werden die Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geschrieben.